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Rundfunkbeitrag: Bescheid vom Beitragsservice verstehen, befreien lassen, widersprechen

Post vom Beitragsservice (GEZ) erhalten? Erfahren Sie, was ein Festsetzungsbescheid bedeutet, wie Sie sich befreien lassen, welche Fristen gelten und wie Sie Widerspruch einlegen.

5 Briefarten · 3 Fristen · 3 Min. Lesezeit

Worum es geht

Der Rundfunkbeitrag – umgangssprachlich oft noch „GEZ“ genannt – finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Er wird pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Geräte vorhanden sind oder ob überhaupt ferngesehen wird. Verwaltet wird der Beitrag vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Jede Wohnung muss angemeldet werden; pro Wohnung ist grundsätzlich nur ein Beitrag zu zahlen.

Es gibt jedoch Befreiungen und Ermäßigungen: Wer bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld oder BAföG bezieht, kann sich auf Antrag befreien lassen; für manche Menschen mit Behinderung gilt ein ermäßigter Beitrag. Zahlen Sie nicht und reagieren nicht auf Erinnerungen, erlässt der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid – einen vollstreckbaren Verwaltungsakt. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Deshalb lohnt es sich, Post vom Beitragsservice nicht zu ignorieren, sondern Anmeldung, Befreiung oder Widerspruch aktiv zu klären.

Typische Briefe vom Amt und was sie bedeuten

  1. Anmeldebestätigung / Zahlungsaufforderung: Ihre Wohnung wurde für den Rundfunkbeitrag angemeldet. Prüfen Sie, ob Sie bereits über eine andere Person im Haushalt zahlen – pro Wohnung ist nur ein Beitrag fällig.
  2. Zahlungserinnerung: Ein Beitrag ist offen. Reagieren Sie jetzt: zahlen, eine Befreiung beantragen (falls Sie die Voraussetzungen erfüllen) oder die Forderung klären, bevor ein Festsetzungsbescheid ergeht.
  3. Festsetzungsbescheid: Der Beitragsservice setzt rückständige Beiträge förmlich fest, oft samt Säumniszuschlag. Dieser Bescheid ist vollstreckbar. Gegen ihn können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
  4. Ablehnung eines Befreiungsantrags: Ihr Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung wurde abgelehnt, meist wegen fehlender Nachweise. Reichen Sie den passenden Bescheid (etwa Bürgergeld) nach oder legen Sie fristgerecht Widerspruch ein.
  5. Vollstreckungsankündigung: Nach einem bestandskräftigen Festsetzungsbescheid kündigt der Beitragsservice die Vollstreckung an. Handeln Sie sofort – zahlen, Ratenzahlung vereinbaren oder Befreiung klären, um eine Pfändung zu vermeiden.

Fristen im Überblick

WofürFristHinweis
Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid1 Monat ab ZustellungFrist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
Wohnung an- oder abmeldenzeitnah bei Ein- oder AuszugSo vermeiden Sie doppelte Beiträge oder Rückstände.
Befreiung beantragensobald die Voraussetzungen vorliegenEine rückwirkende Befreiung ist nur begrenzt möglich – früh beantragen.

So hilft Eshkal

Viele zahlen zu viel oder geraten in Rückstand, weil unklar ist, ob eine Befreiung möglich ist oder wie ein Festsetzungsbescheid zu verstehen ist. Fotografieren Sie das Schreiben – Eshkal erklärt in Ihrer Sprache, worum es geht, ob eine Befreiung in Betracht kommt und bis wann Sie widersprechen können. Erkannte Fristen werden automatisch als Erinnerung gespeichert.

Unten finden Sie einen Musterbrief zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag, einen allgemeinen Widerspruchs-Musterbrief sowie Erklärungen zu Begriffen wie Festsetzung, Säumniszuschlag und Vollstreckung. So behalten Sie den Überblick und reagieren rechtzeitig.

Häufige Fragen

Muss ich den Rundfunkbeitrag auch ohne Fernseher zahlen?

Ja. Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, ob und welche Empfangsgeräte vorhanden sind. Entscheidend ist die Wohnung, nicht die Nutzung.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Unter anderem Menschen, die bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld oder BAföG beziehen. Für manche Menschen mit Behinderung gilt ein ermäßigter Beitrag. Die Befreiung müssen Sie mit dem entsprechenden Bescheid beantragen.

Ich habe einen Festsetzungsbescheid erhalten – was kann ich tun?

Prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist, und legen Sie bei Zweifeln innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung, holen Sie diese nach; ist die Forderung korrekt, ist oft eine Ratenzahlung möglich.

Zahlt jede Person im Haushalt einzeln?

Nein. Pro Wohnung ist grundsätzlich nur ein Beitrag zu zahlen. Wohnen mehrere Personen zusammen, genügt es, wenn eine Person zahlt; die anderen können sich unter Angabe der Beitragsnummer abmelden.

Wie melde ich mich beim Umzug richtig an oder ab?

Melden Sie beim Auszug Ihre alte Wohnung ab und die neue an, damit kein doppelter Beitrag entsteht. Wohnt in der neuen Wohnung bereits jemand mit einem Beitragskonto, genügt es, sich unter dessen Beitragsnummer abzumelden – pro Wohnung ist nur ein Beitrag fällig.

Gibt es einen Rundfunkbeitrag auch in Österreich und der Schweiz?

Ja. In Österreich wird die Rundfunkgebühr über den ORF-Beitrag erhoben (früher GIS), in der Schweiz über die SERAFE. Für die Befreiung in beiden Ländern stellt Eshkal jeweils eine eigene Anleitung bereit.

Passende Musterbriefe

Brief von Beitragsservice (GEZ) bekommen? Fotografieren Sie ihn: Eshkal erklärt ihn in Ihrer Sprache und legt jede Frist als Erinnerung an.

Diese Seite erklärt allgemeine Regeln. Sie ist keine Rechtsberatung für Ihren Fall.